BFH vom 21.09.1993
IX R 63/90

Schadenersatzleistungen als Werbungskosten (§ 9 EStG)

BFH, vom 21.09.1993 - Aktenzeichen IX R 63/90

DRsp Nr. 1997/8702

Schadenersatzleistungen als Werbungskosten (§ 9 EStG)

Muß der Erwerber eines Mietwohngrundstücks einem Bauhandwerker wegen Nichterfüllung eines vom Voreigentümer geschlossenen Vertrags (zur Anbringung von Rolläden) Schadensersatz leisten, so handelt es sich um Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Es handelt sich insoweit um vergebliche Aufwendungen.