OLG Düsseldorf - Urteil vom 23.10.2019
14 U 84/18
Normen:
BGB § 826; HGB a.F. § 317 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 13.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 178/18

Schadensersatz wegen unrichtiger Erstellung eines in Anlagenprospekten veröffentlichten TestatsSittenwidrige Erteilung von Bestätigungsvermerken durch WirtschaftsprüferGewissenloses VerhaltenNichtberücksichtigung einer Forderungsentwertung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.10.2019 - Aktenzeichen 14 U 84/18

DRsp Nr. 2022/7318

Schadensersatz wegen unrichtiger Erstellung eines in Anlagenprospekten veröffentlichten Testats Sittenwidrige Erteilung von Bestätigungsvermerken durch Wirtschaftsprüfer Gewissenloses Verhalten Nichtberücksichtigung einer Forderungsentwertung

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 13. Juni 2018 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az. 13 O 178/17) unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1 16.365,75 € nebst Zinsen in Höhe von 4 % aus 20.636,50 € vom 9. September 2010 bis zum 30. Dezember 2014, aus 16.667,75 € vom 31. Dezember 2014 bis zum 26. Januar 2017 sowie in Höhe von jeweils fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 16.667,75 € vom 27. Januar 2017 bis zum 30. November 2017 und aus 16.365,75 € seit dem 1. Dezember 2017 zu zahlen,

Zug um Zug gegen Übertragung aller Rechte aus der Hypothekenanleihe der A. ...1 AG WKN A.H 05 im Nennwert von 25.000,00 € an die Beklagte.