OLG Düsseldorf - Urteil vom 20.12.2013
I-17 U 51/12
Normen:
AktG § 92;
Vorinstanzen:
LG Duisburg, vom 13.12.2011

Schadensersatzansprüche einer Tochtergesellschaft gegen die Konzernmuttergesellschaft wegen verspäteter Stellung des Insolvenzantrags

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2013 - Aktenzeichen I-17 U 51/12

DRsp Nr. 2015/13692

Schadensersatzansprüche einer Tochtergesellschaft gegen die Konzernmuttergesellschaft wegen verspäteter Stellung des Insolvenzantrags

1. Hat der Vorstand einer Konzernmuttergesellschaft unter Verletzung seiner Organpflichten verspätet die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt, so stehen dem Insolvenzverwalter und auch der Tochtergesellschaft gegen den Vorstand der Konzernholding Schadensersatzansprüche zu. 2. Ein Schaden kann insbesondere darin liegen, dass die Tochtergesellschaft weiter in den Cash-Pool des Konzerns eingezahlt hat, angesichts bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit der Konzernmuttergesellschaft aber keine werthaltigen Erstattungsansprüche hierfür erhalten hat.

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers wird das am 13. Dezember 2011 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

II. III.