OLG München - Endurteil vom 15.12.2021
7 U 1533/20
Normen:
AktG § 93 Abs. 2; AktG § 283 Nr. 3 und Nr. 8;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 27.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen O 14986/18

Schadensersatzansprüche und BereicherungsansprüchePflichtwidriges Handeln eines GeschäftsführersDoppeltes In-sich-GeschäftZahlungen einer zusätzlichen Erfolgsbeteiligung oder Gewinnbeteiligung einer Komplementärin für die Veräußerung von BeteiligungenAuszahlung eines Betrages an einen Dritten ohne Rechtsgrund

OLG München, Endurteil vom 15.12.2021 - Aktenzeichen 7 U 1533/20

DRsp Nr. 2022/501

Schadensersatzansprüche und Bereicherungsansprüche Pflichtwidriges Handeln eines Geschäftsführers Doppeltes In-sich-Geschäft Zahlungen einer zusätzlichen Erfolgsbeteiligung oder Gewinnbeteiligung einer Komplementärin für die Veräußerung von Beteiligungen Auszahlung eines Betrages an einen Dritten ohne Rechtsgrund

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 27.2.2020 (Az.: 5 HK O 14986/18) in Ziffer I. abgeändert wie folgt: Die Beklagten zu 1 und zu 2 werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 305.757,90 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 22.11.2018 zu bezahlen sowie weitere Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.080,- € vom 22.11.2018 bis zum 12.2.2020 zu bezahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

2.

Die weitergehende Berufung der Beklagten und die Berufung der Klägerin werden zurückgewiesen.

3.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 12 % und die Beklagten 88 % zu tragen. Bei der Kostenentscheidung des Landgerichts hat es sein Bewenden.

4. 5.