Das Landgericht hat den Angeklagten wegen "32 sachlich zusammentreffender Fälle der Steuerhinterziehung in Tatmehrheit mit 15 wiederum sachlich zusammentreffenden Fällen des Betrugs" zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie zu einer Gesamtgeldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 10 EURO verurteilt. Im übrigen hat es den Angeklagten freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft wendet sich mit ihrer Revision gegen die Freisprechung des Angeklagten vom Vorwurf des Betrugs zum Nachteil der Sozialversicherung im Jahr 1996 sowie gegen den Rechtsfolgenausspruch. Das Rechtsmittel hat in dem aus der Urteilsformel ersichtlichen Umfang Erfolg.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|