Streitig ist die vom Beklagten auf Grund einer Betriebsprüfung durchgeführte Schätzung.
Der Kläger ist verheiratet und wird zusammen mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagt. Sie haben folgende Restaurants geführt und hieraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt:
Kläger:Restaurant ...---
Restaurant ...Restaurant ...
1/2-Beteiligung
Bistro C.1/2-Beteiligung ... (bis 1.April
1998)
Ehefrau des Klägers:1/2-Beteiligung Bistro
C.1/2-Beteiligung Bistro C. (bis 1.
April 1998)
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