FG München - Urteil vom 19.12.2000
1 K 4843/98
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Nr. 7 ; LStR 1993 Abschn. 38 Abs. 1 ;

Schätzung der PKW-Restnutzungsdauer

FG München, Urteil vom 19.12.2000 - Aktenzeichen 1 K 4843/98

DRsp Nr. 2001/7123

Schätzung der PKW-Restnutzungsdauer

Fährt ein Arbeitnehmer mit seinem PKW lediglich ca. 7 000 km im Jahr und wurde der Berechnung der Fahrtkosten i. S. des Abschn. 38 Abs. 1 LStR in den ersten drei Jahren seit Anschaffung jeweils ein AfA-Betrag in Höhe eines Viertels der Anschaffungskosten zu Grunde gelegt, ist das FA berechtigt, die Restnutzungsdauer des PKW im 4. Jahr auf der Basis einer Gesamtnutzungsdauer von 8 Jahren neu zu schätzen und in den folgenden 5 Jahren lediglich noch einen AfA-Betrag in Höhe von jeweils 5 % der Anschaffungskosten in Abzug zu bringen.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Nr. 7 ; LStR 1993 Abschn. 38 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger (Kl) war von Beruf Betriebsprüfer. Seit Februar 1998 ist er im Ruhestand, Neben seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bezog er im Streitjahr 1995 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus einem Zweifamilienhaus (Doppelhaushälfte in der A-Str.), in dem der Kl das Erdgeschoss und seine Mutter das Obergeschoss bewohnte. Soweit das Haus vom Kl bewohnt wurde, erfolgte die Besteuerung gem. § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG (Nutzungswertbesteuerung nach der sog. großen Übergangsregelung). Die Mutter des Kl ist inzwischen verstorben.