Die Beschwerde, mit welcher der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) die grundsätzliche Bedeutung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Anwendung des § 364b der Abgabenordnung (
Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) ist mit dem bloßen Hinweis auf zwei Finanzgerichtsurteile nicht gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt (vgl. zu den Anforderungen Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 61, m.w.N).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|