BFH - Urteil vom 01.09.2021
II R 8/19
Normen:
FGO § 143 Abs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2022, 236
DStZ 2022, 136
GmbHR 2022, 433
ZEV 2022, 108
ZEV 2022, 272
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 24.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 209/14

Schenkung eines Anteils an einer PersonengesellschaftAufschiebend bedingter Vollzug einer SchenkungGesonderte Wertfeststellung auf den Stichtag des Vollzugs einer Schenkung

BFH, Urteil vom 01.09.2021 - Aktenzeichen II R 8/19

DRsp Nr. 2022/852

Schenkung eines Anteils an einer Personengesellschaft Aufschiebend bedingter Vollzug einer Schenkung Gesonderte Wertfeststellung auf den Stichtag des Vollzugs einer Schenkung

1. NV: Ist ein Anteil an einer Personengesellschaft Gegenstand einer Schenkung, ist der Vollzugszeitpunkt der Zeitpunkt des zivilrechtlich wirksamen Übergangs des Mitgliedschaftsrechts. 2. NV: Ist der Vollzug einer Schenkung aufschiebend bedingt, ist die Zuwendung erst mit Bedingungseintritt ausgeführt. 3. NV: Eine gesonderte Wertfeststellung muss auf den Stichtag des Vollzugs der Schenkung erfolgen.

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 24.04.2018 – 3 K 209/14 aufgehoben.

Die Sache wird an das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Normenkette:

FGO § 143 Abs. 2;

Gründe

I.