BFH - Urteil vom 25.06.2021
II R 40/18
Normen:
FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2022, 327
DStR 2022, 299
DStRE 2022, 309
IStR 2022, 170
ZEV 2022, 240
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 19.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1905/15

Schenkungsteuer für eine Zuwendung von TrustvermögenZeitpunkt des Erwerbs bei Auflösung einer Vermögensmasse ausländischen RechtsErmittlung ausländischen Rechts durch das FG als Tatsacheninstanz

BFH, Urteil vom 25.06.2021 - Aktenzeichen II R 40/18

DRsp Nr. 2022/2692

Schenkungsteuer für eine Zuwendung von Trustvermögen Zeitpunkt des Erwerbs bei Auflösung einer Vermögensmasse ausländischen Rechts Ermittlung ausländischen Rechts durch das FG als Tatsacheninstanz

1. NV: Der Erwerb bei Auflösung einer Vermögensmasse ausländischen Rechts ist in dem Moment ausgeführt, in dem das gebundene Vermögen zivilrechtlich wirksam auf den Anfallsberechtigten übergeht. 2. NV: Zu welchem Zeitpunkt die einzelnen Vermögensgegenstände der Vermögensmasse auf den Erwerber übergehen, ist auf der Grundlage der dafür maßgebenden und nach den Regeln des Internationalen Privatrechts zu ermittelnden Rechtsordnung zu entscheiden. 3. NV: Die Ermittlung ausländischen Rechts ist Aufgabe des FG als Tatsacheninstanz. In welchem Umfang das FG das ausländische Recht ermittelt, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen und ist von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig; der Vortrag der Beteiligten ist zu berücksichtigen.

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 19.09.2018 – 1 K 1905/15 aufgehoben.

Die Sache wird an das Hessische Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Normenkette:

FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2;

Gründe

I.