Unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel des Klägers und der Beklagten wird das am 15.01.2010 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 140.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten aus 31.080,30 € über dem Basiszinssatz seit dem 17.06.2006 zu zahlen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|