FG Köln - Urteil vom 02.12.1998
11 K 3814/96
Normen:
AO (1977) § 118 ;

Schreiben der OFD als Verwaltungsakt

FG Köln, Urteil vom 02.12.1998 - Aktenzeichen 11 K 3814/96

DRsp Nr. 2002/12420

Schreiben der OFD als Verwaltungsakt

Stellt die OFD im Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung eines Steuererlasses in einem Schreiben an den Steuerpflichtigen - irrigerweise - fest, dass der Steueranspruch verjährt und das Beschwerdeverfahren wegen Erlasses des Steueranspruchs somit in der Hauptsache erledigt ist, liegt ein bindender Verwaltungsakt vor, der der weiteren Geltendmachung des Steueranspruchs entgegensteht.

Normenkette:

AO (1977) § 118 ;

Tatbestand:

Der Kläger war in den Jahren 1970 bis 1985 als Grundstücks- und Wohnungsverwalter selbständig gewerblich tätig. Seit 1989 bezieht er eine Rente. Er ist 70 Jahre alt. Seine 58 Jahre alte Ehefrau erzielte seit 1985 gewerbliche Einkünfte aus einem....... Der Kläger wird mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Einkommensteuerschuld des Jahres 1978 (Streitjahr) ist aufgeteilt worden. Die Schuld in Höhe von - derzeit - .......DM sowie Säumniszuschlägen entfällt in voller Höhe auf den Kläger.

Bis zum Jahr 1978 war der Kläger als Kommanditist an der und ............KG beteiligt. Sein Kommanditanteil betrug .........DM. Die KG wurde am......1978 im Handelsregister gelöscht. Sie hatte in 1974 - und Vorjahren - bis 1977 einschließlich Verluste erwirtschaftet. Diese führten in 1978 zu einem negativen Kapitalkonto des Klägers in Höhe von ......DM.