BFH vom 07.05.1993
VI R 93/92

Schuldner von Hinterziehungszinsen bei einer OHG (§ 157 AO)

BFH, vom 07.05.1993 - Aktenzeichen VI R 93/92

DRsp Nr. 1997/8772

Schuldner von Hinterziehungszinsen bei einer OHG (§ 157 AO)

Die Gesellschafter einer OHG, die fehlerhafte Lohnsteueranmeldungen abgegeben und zuwenig Lohnsteuer abgeführt haben, sind gleichwohl nicht Schuldner der Hinterziehungszinsen, auch wenn ihnen als alleinige Gesellschafter der OHG der Vorteil der Steuerhinterziehung persönlich zugute gekommen ist. Schuldner der Hinterziehungszinsen sind nicht die Geschäftsführer und Gesellschafter, sondern die von ihnen vertretene Gesellschaft. Die falsche Schuldnerangabe in einem Zinsbescheid kann nicht dadurch geheilt werden, daß im weiteren Verfahren nachträglich der richtige Schuldner eingesetzt wird. Der Mangel ist unheilbar.