FG Köln, vom 29.11.2000 - Aktenzeichen 11 K 3312/96
DRsp Nr. 2001/13253
Schuldzinsenabzug bei mehreren Eigentumswohnungen
Bei der Errichtung einer selbst genutzten und einer vermieteten Eigentumswohnung sind für die Aufteilung der Schuldzinsen die auf die jeweiligen Miteigentumsanteile entfallenden, grundbuchmäßig gesicherten Anschaffungsdarlehen maßgebend.
Für die Praxis:
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