BFH vom 23.04.1996
IX R 32/94

Schuldzinsenabzug bei steuerfreiem Zinszuschuß

BFH, vom 23.04.1996 - Aktenzeichen IX R 32/94

DRsp Nr. 1997/8225

Schuldzinsenabzug bei steuerfreiem Zinszuschuß

Schuldzinsen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der steuerbaren Nutzung der eigenen Wohnung stehen, sind in Höhe des vom Arbeitgeber nach § 3 Nr. 68 EStG steuerfrei gewährten Zinszuschusses nicht als Werbungskosten abziehbar.

Für die Praxis:

Der BFH hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (vgl. Urteil v. 20.12.1994, BFH/NV 1995, 768), daß die wirtschaftlich mit der gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 1. Alternative i.V.m. § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG (große Übergangsregelung) steuerbaren Nutzung der eigenen Wohnung zusammenhängenden Schuldzinsen insoweit gemäß § 3 c EStG nicht als Werbungskosten abziehbar sind, als der Arbeitgeber einen gemäß § 3 Nr. 68 EStG steuerfreien Zinszuschuß gewährt hat. Einen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang von Einnahmen und Ausgaben innerhalb derselben Einkunftsart erfordert § 3 c EStG nicht.