FG Münster - Urteil vom 26.10.2001
11 K 2114/00 F
Normen:
EStG § 4 Abs. 4 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 599

Schuldzinsenabzug beim Zwei-Konten-Modell

FG Münster, Urteil vom 26.10.2001 - Aktenzeichen 11 K 2114/00 F

DRsp Nr. 2003/5632

Schuldzinsenabzug beim Zwei-Konten-Modell

Schuldzinsen sind betrieblich veranlasst, wenn sie für eine Verbindlichkeit geleistet werden, die durch den Betrieb veranlasst ist und deshalb zum Betriebsvermögen gehört. Dies gilt auch beim darlehensfinanzierten Ausgleich eines gemischten Kontokorrentkontos, auf dem überwiegend Fremdgelder vereinnahmt und für private Zwecke entnommen werden.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4 ;

Entscheidungsgründe:

Die Beteiligten streiten über die Berücksichtigung von Schuldzinsen als Betriebsausgaben (BA).

Der Kläger betreibt in A. eine X.-Tankstelle. Der Betrieb umfaßt den Handel von Agenturwaren im Namen und für Rechnung der X.-AG (im wesentlichen Treibstoffe) und Eigengeschäfte im Rahmen des Shopgeschäftes. Die Umsätze entfielen 1994 zu 75 % auf Agenturumsätze und zu 25 % auf Umsätze aus dem Eigengeschäft.