Schuldzinsenabzug; Zuordnung bei einheitlich finanzierten Häusern
BFH, Beschluss vom 18.12.2002 - Aktenzeichen IX B 167/02
DRsp Nr. 2003/2521
Schuldzinsenabzug; Zuordnung bei einheitlich finanzierten Häusern
Finanzieren Stpfl. die Anschaffungs- und Herstellungskosten von zwei Häusern einheitlich durch ein Zwischenfinanzierungsdarlehen und wird dieses anschließend durch Eigen- und Fremdmittel zurückgeführt, kommt lediglich eine anteilige Zuordnung der Darlehensmittel und der Schuldzinsen zu beiden Häusern in Betracht.