BFH - Urteil vom 17.12.2003
XI R 19/01
Normen:
AO § 90 § 162 ; EStG § 4 Abs. 4 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 1277
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 27.05.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 8218/97

Schuldzinsenabzug: Zwei-Konten-Modell

BFH, Urteil vom 17.12.2003 - Aktenzeichen XI R 19/01

DRsp Nr. 2004/11082

Schuldzinsenabzug: Zwei-Konten-Modell

1. Bei der erforderlichen Abgrenzung der betrieblichen von den privaten Aufwendungen trifft den Stpfl. eine gegenüber § 90 AO erhöhte Mitwirkungspflicht bei der Bestimmung des betrieblichen Aufwandsanteils.2. Ist der Stpfl. bei einem Kontokorrentkonto mit umfangreichem Zahlungsverkehr nicht in der Lage, eine Zinszahlenstaffelrechnung vorzulegen, sind FA und FG befugt, den betrieblichen Zinsanteil zu schätzen.3. Ein Stpfl. ist berechtigt, sämtliche in seinem Betrieb erzielten Einnahmen zu entnehmen und alle anfallenden BA und AK durch Kredit zu finanzieren. Damit kann er die betriebliche Veranlassung der Darlehensverwendung sicherstellen. Hat der Stpfl. nur ein gemischtes Konto geführt, hat er diesen Weg gerade nicht gewählt.4. Nimmt der Stpfl. ein Darlehen auf, um damit eine Kontokorrentschuld abzulösen, entscheidet die Verwendung des abgelösten Kredits darüber, ob es sich bei dem Darlehen um eine Betriebsschuld handelt und Darlehenszinsen BA sind.

Normenkette:

AO § 90 § 162 ; EStG § 4 Abs. 4 ;

Gründe: