BFH - Urteil vom 30.04.2009
V R 15/07
Normen:
UStG § 15; AO § 163; AO § 227;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 06.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1356/02

Schutz des guten Glaubens an die Erfüllung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug gem. § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG); Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren bei fehlendem Vorliegen der materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug wegen unzutreffender Rechnungsangaben; Verbindung der Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 S. 3 Abgabenordnung (AO) mit der Steuerfestsetzung

BFH, Urteil vom 30.04.2009 - Aktenzeichen V R 15/07

DRsp Nr. 2009/15407

Schutz des guten Glaubens an die Erfüllung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug gem. § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG); Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren bei fehlendem Vorliegen der materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug wegen unzutreffender Rechnungsangaben; Verbindung der Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 S. 3 Abgabenordnung (AO) mit der Steuerfestsetzung

1. § 15 UStG 1993 schützt nicht den guten Glauben an die Erfüllung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug. 2. Liegen die materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug wegen unzutreffender Rechnungsangaben nicht vor, kommt unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes ein Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren (§§ 163, 227 AO) in Betracht. 3. Macht der Steuerpflichtige im Festsetzungsverfahren geltend, ihm sei der Vorsteuerabzug trotz Nichtvorliegens der materiell-rechtlichen Voraussetzungen zu gewähren, ist die Entscheidung über die Billigkeitsmaßnahme nach § 163 Satz 3 AO regelmäßig mit der Steuerfestsetzung zu verbinden.

Normenkette:

UStG § 15; AO § 163; AO § 227;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten über die Berechtigung des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) zum Vorsteuerabzug aus Rechnungen des Unternehmens "W-Automobile" im Streitjahr 1998.