FG Hamburg - Urteil vom 26.11.2008
4 K 73/08
Normen:
SchwarzArbG § 3 Abs. 1; SchwarzArbG § 5 Abs. 1; GG Art. 13 Abs. 1;

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Umfang der Befugnis der Zollbehörden, Wohnhäuser zu betreten

FG Hamburg, Urteil vom 26.11.2008 - Aktenzeichen 4 K 73/08

DRsp Nr. 2009/4881

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Umfang der Befugnis der Zollbehörden, Wohnhäuser zu betreten

Die Betretensbefugnis der Zollbehörden gem. § 3 Abs. 1 SchwarzArbG bezieht sich auch auf Wohnhäuser als wesentlicher Bestandteil der Grundstücke, soweit keine Wohnung i. S. d. Art. 13 Abs. 1 GG vorhanden ist.

Normenkette:

SchwarzArbG § 3 Abs. 1; SchwarzArbG § 5 Abs. 1; GG Art. 13 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Kläger begehren die Feststellung, dass das Betreten ihres Hauses und die Überprüfung der dort beschäftigten Handwerker auf illegale Beschäftigung durch Beamte des Beklagten rechtswidrig waren.