EuGH vom 18.11.1999
Rs C-200/98
Fundstellen:
NZG 2000, 26

Schweden: Besteuerung von Konzernbeiträgen

EuGH, vom 18.11.1999 - Aktenzeichen Rs C-200/98

DRsp Nr. 2001/1057

Schweden: Besteuerung von Konzernbeiträgen

Es verstößt gegen Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 43 EG), 53 EG-Vertrag (aufgehoben durch den Vertrag von Amsterdam), 54 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 44 EG), 55 EG-Vertrag (jetzt Art. 45 EG), 56 und 57 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 46 EG und 47 EG) sowie 58 EG-Vertrag (jetzt Art. 48 EG), wenn ein Mitgliedstaat für Konzernbeiträge zwischen zwei in seinem Gebiet ansässigen Aktiengesellschaften, von denen eine der anderen vollständig gehört, und zwar entweder unmittelbar oder zusammen mit - einer 100%igen, im selben Mitgliedstaat ansässigen Tochtergesellschaft oder mehreren solcher Tochtergesellschaften oder - einer 100%igen Tochtergesellschaft oder mehreren solchen Tochtergesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat, mit dem der erstgenannte Mitgliedstaat ein DBA geschlossen hat, das ein Diskriminierungsverbot enthält, bestimmte steuerliche Begünstigungen gewährt, diese aber für Konzernbeiträge zwischen zwei in diesem Mitgliedstaat ansässigen Aktiengesellschaften versagt, von denen eine der anderen vollständig gehört, und zwar zusammen mit 100%igen Tochtergesellschaften mit Sitz in verschiedenen anderen Mitgliedstaaten, mit denen der erstgenannte Mitgliedstaat jeweils ein DBA geschlossen hat, das ein Diskriminierungsverbot enthält.

Fundstellen
NZG 2000, 26