I. Der in A wohnhafte Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarb mit Kaufvertrag vom 25. Januar 1992 von der Firma Yacht- und Charterzentrum Y-GmbH (im folgenden Y-GmbH) eine neue Segelyacht der Marke Gib'Sea 362. Die Yacht war zunächst nach der Übergabe am 25. Juni 1992 in N bis 1995 an einem Liegeplatz in P stationiert. Der Kläger schloß gleichzeitig mit der Y-GmbH einen Chartervermittlungsvertrag für den Zeitraum vom 1. Januar 1992 bis zum 31. Dezember 1998. In diesem als Service-Vertrag bezeichneten Vertrag verpflichtete sich die Y-GmbH als Vermittlerin, die Yacht in ihr Charterprogramm aufzunehmen und für den Kläger als Vercharterer folgende Leistungen zu übernehmen:
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