I. Der Rechtsstreit betrifft die Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Krankenkasse (KK) für einen selbständigen Landwirt, der zugleich vollschichtig in abhängiger Beschäftigung stand.
Der Beigeladene zu 1) bewirtschaftete seit dem Jahre 1981 einen landwirtschaftlichen Pachtbetrieb mit einer Nutzfläche von 93,16 ha (59,5 ha Grünland, 33,66 ha Ackerland). Im Jahre 1990 stellte er seinen Betrieb von Milchviehhaltung auf Ammenkuhhaltung um. Von dem Grünland bewirtschaftete er ca 40 ha im Rahmen eines H. Förderungsprogramms nur noch extensiv; das Ackerland legte er bis auf eine Teilfläche von 3,66 ha für fünf Jahre still.
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