BFH - Urteil vom 15.10.1997
I R 19/97
Fundstellen:
BFH/NV 1998, 746

Selbstkontrahierungsverbot und Gesellschafterverträge

BFH, Urteil vom 15.10.1997 - Aktenzeichen I R 19/97

DRsp Nr. 1998/9159

Selbstkontrahierungsverbot und Gesellschafterverträge

1. Der Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist von den Beschränkungen des § 181 BGB rechtswirksam befreit, wenn die Befreiung nach Abschluß von In-sich-Geschäften in der Satzung geregelt und im Handelsregister eingetragen wird, da die In-sich-Geschäfte dann als nachträglich genehmigt anzusehen sind. Das steuerliche Rückwirkungsverbot steht dem nicht entgegen, sofern den In-sich-Geschäften klare und von vornherein abgeschlossene Vereinbarungen zugrunde liegen. 2. Da Vereinbarungen zwischen einer GmbH und ihrem beherrschenden Gesellschafter auslegungsfähig sind, kann bei Dauerschuldverhältnissen auf die tatsächliche Übung ab dem Zeitpunkt zurückgegriffen werden, ab dem sie objektiv erkennbar nach außen in Erscheinung tritt. Fehlt es hieran, kann nicht auf die Existenz einer Vereinbarung geschlossen werden. 3. Zur Vermeidung einer vGA ist auch dann eine im voraus geschlossene, klare und eindeutige Vereinbarung zwischen der GmbH und ihrem beherrschenden Gesellschafter erforderlich, wenn ein entsprechender gesetzlicher Anspruch besteht.

Gründe: