In den Runderlassen vom 19.5.2006 und 6.12.2006 hat die SenFin Ausführungen zur steuerlichen Beurteilung der Veranstaltung von Aktionstagen durch Hilfsorganisationen gemacht.
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich darauf verständigt, diese Veranstaltungen steuerlich wie folgt zu würdigen:
Die Tätigkeiten der Schüler im Rahmen der Aktionstage sind steuerlich i.d.R. als Arbeitsverhältnis zu beurteilen. Der den Schülern zustehende Arbeitslohn ist grundsätzlich dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen. Die Lohnzahlungen stellen für den Arbeitgeber - soweit betrieblich veranlasst - Betriebsausgaben dar.
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