Sen.Fin Berlin - Erlass vom 09.05.2007
III E - O 2398 - 28/2007

Sen.Fin Berlin - Erlass vom 09.05.2007 (III E - O 2398 - 28/2007) - DRsp Nr. 2008/91131

Sen.Fin Berlin, Erlass vom 09.05.2007 - Aktenzeichen III E - O 2398 - 28/2007

DRsp Nr. 2008/91131

Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen im Verfahren ELSTER

Die Steuerverwaltung hat in den letzten Jahren das Verfahren ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) erfolgreich für die sichere Übermittlung von Steuerdaten etabliert. Für die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen besteht seit 1.1.2005 eine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung. Auch der Anteil der elektronisch abgegebenen Jahressteuer-Erklärungen steigt stetig. Mittlerweile wird in Berlin jede 6. Steuererklärung per ELSTER-Software übermittelt Um diesen Anteil weiter auszubauen, weist die Senatsverwaltung gerne noch einmal auf Ihre Möglichkeiten hin, ELSTER auch für die Übermittlung von Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen zu nutzen. Mittels der von Ihnen verwendeten Software, in die ein ELSTER-Modul integriert ist, können die Daten in zwei Varianten übermittelt werden. Sie müssen sich dabei zwischen der Datenübermittlung mit Abgabe einer komprimierten Steuererklärung oder der neuen authentifizierten Datenübermittlung der Steuererklärung entscheiden.

Datenübermittlung mit Abgabe einer komprimierten Steuererklärung