Die Frage, ob ein Stpfl. selbständig oder nichtselbständig tätig ist, muß nach dem Gesamtbild der Verhältnisse unter Abwägung aller Umstände entschieden werden. Eine Würdigung nach dem Gesamtbild bedeutet, daß die für und gegen ein Dienstverhältnis sprechenden Merkmale gegeneinander abgewogen werden. In diese Würdigung ist auch einzubeziehen, wie das der Beschäftigung zugrundeliegende Vertragsverhältnis ausgestaltet worden ist, sofern die Vereinbarungen ernsthaft gewollt und tatsächlich durchgeführt worden sind.
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