Der zuständige Ausschuss der Vertreterversammlung der See-Berufsgenossenschaft hat den Wert des Sachbezuges „Beköstigung“ für Zwecke der Sozialversicherung für alle Bereiche in der Seefahrt (Kauffahrtei und Fischerei) mit Wirkung vom
1.1.2004 an auf 198,00 €
1.1.2005 an auf 201,00 €
1.1.2006 an auf 204,00 €
1.1.2009 an auf 210,00 €
monatlich festgesetzt.
Für Teilverpflegung in der Kleinen Hochseefischerei und in der Küstenfischerei gelten die folgenden Werte:
Ab 1.1.2004:
Frühstück 42,00 €, Mittag- und Abendessen jeweils 78,00 € monatlich.
Ab 1.1.2005:
Frühstück 45,00 €, Mittag- und Abendessen jeweils 78,00 € monatlich.
Ab 1.1.2007: (2008 und 2009 unverändert)
Frühstück 45,00 €, Mittag- und Abendessen jeweils 81,00 € monatlich.
Der Durchschnittssatz für die Beköstigung der Kanalsteurer beträgt ab 1.1.2004 (2005 - 2009 unverändert) monatlich 45,00 €, für halbpartfahrende Kanalsteurer monatlich 22,50 € und für Kanalsteureranwärter monatlich 24,00 €.
Diese Sachbezugswerte sind auch dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zugrunde zu legen.
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