Nach dem Erlass vom 22.03.1982 - III B 2 - S 2531 - 1/81 - konnten an im Außendienst tätige Verwaltungsangehörige aus Vereinfachungsgründen bis zu 60 DM monatlich steuerfrei gezahlt werden; mit diesem Betrag sollten vor allem Verpflegungskosten für Dienstgänge und Dienstreisen (sog. Zehrgelder) abgegolten werden.
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