Sen.Fin Bremen - Erlass vom 12.09.2007
S 6400 - 10-4 - 958

Sen.Fin Bremen - Erlass vom 12.09.2007 (S 6400 - 10-4 - 958) - DRsp Nr. 2008/91432

Sen.Fin Bremen, Erlass vom 12.09.2007 - Aktenzeichen S 6400 - 10-4 - 958

DRsp Nr. 2008/91432

Versicherungsteuer; Versicherungsteuerpflicht des Versicherungsentgelts für eine so genannte Kautionsversicherung

Für die versicherungsteuerliche Behandlung des Entgelts für eine so genannte Kautionsrückversicherung gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit Wirkung ab dem 1. Januar 2008 Folgendes:

Das Versicherungsentgelt, das ein Versicherer an einen anderen Versicherer zahlt zwecks Versicherung der aus einem Vertrag im Sinne des § 2 Abs. 2 VersStG übernommenen Gefahr, ist nicht nach § 4 Nr. 1 VersStG von der Besteuerung ausgenommen. Die Steuerfreiheit des § 4 Nr. 1 VersStG setzt das Bestehen eines Erstversicherungsverhältnisses im Sinne des Versicherungsteuergesetzes voraus.

Das BMF-Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht