Sen.Fin Bremen - Erlass vom 15.07.2002
S 2241 - 3783 - 110

Sen.Fin Bremen - Erlass vom 15.07.2002 (S 2241 - 3783 - 110) - DRsp Nr. 2008/90074

Sen.Fin Bremen, Erlass vom 15.07.2002 - Aktenzeichen S 2241 - 3783 - 110

DRsp Nr. 2008/90074

Steuerliche Behandlung von Refinanzierungszinsen einer an einer Personengesellschaft beteiligten Bank

Nach der Bezugsverfügung, die dem BMF-Schreiben vom 10.2.1998 - IV B 2 - S 2241 - 8/98 - entspricht, stellen die den Banken aus der Darlehensgewährung zufließenden Zinsen Sonderbetriebseinnahmen dar und die Refinanzierungszinsen des Darlehens sind nach § 4 Abs. 4 EStG grundsätzlich Sonderbetriebsausgaben der beteiligten Bank. Die Refinanzierungszinsen sind danach regelmäßig auch dann Sonderbetriebsausgaben, wenn sie dem ausgereichten Darlehen nicht unmittelbar, sondern nur im Schätzungswege zugeordnet werden können, weil nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH für die Annahme von Sonderbetriebseinnahmen oder -ausgaben bereits ein (bloßer) Veranlassungszusammenhang zwischen den Aufwendungen und dem Betrieb als einer Tätigkeit i.S. des § 15 Abs. 2 EStG genügte.