Sen.Fin Bremen - Erlass vom 15.07.2002
S 2241 - 5710 - 110

Sen.Fin Bremen - Erlass vom 15.07.2002 (S 2241 - 5710 - 110) - DRsp Nr. 2008/90075

Sen.Fin Bremen, Erlass vom 15.07.2002 - Aktenzeichen S 2241 - 5710 - 110

DRsp Nr. 2008/90075

§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG i.d. ab 1.1.2001 geltenden Fassung (UntStFG); Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern aus dem Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft in das Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft, die an der Mitunternehmerschaft beteiligt ist, und umgekehrt; Begriff der Erhöhung eines Anteils einer Körperschaft an dem übertragenen Wirtschaftsgut

Es ist gefragt worden, ob die unentgeltliche (oder gegen Minderung der Gesellschaftsrechte erfolgte) Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Gesamthandsvermögen einer GmbH & Co. KG in das Vermögen einer Kapitalgesellschaft nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG i.d.F. des UntStFG zu Buchwerten erfolgt, sofern die übernehmende Kapitalgesellschaft zu 100 % vermögensmäßig an der GmbH & Co. KG beteiligt ist.