Nach dem BFH-Urt. v. 19. 4. 1994 (BStBl II S. 640) sind Entschädigungszahlungen für die Überspannung eines Grundstücks im Privatvermögen keine Entschädigung für entgangene Einnahmen i. S. des § 24 Nr. 1a EStG, weil es insoweit an einem schädigenden Ereignis fehlt.
Dagegen handelt es sich nach einem Beschl. der obersten FinBeh des Bundes und der Länder bei Entschädigungszahlungen, mit denen der infolge der Überspannung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes entstandene Ertragsausfall und die Wertminderung des Grund und Bodens ausgeglichen werden, um Entschädigungen i. S. dieser Vorschrift. Diese Entscheidung ist bei entsprechender Anwendung des BFH-Urt. v. 19. 4. 1994 a. a. O. auf Entschädigungen, die für Grundstücke des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens gezahlt werden, überholt.
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