Sen.Fin Bremen - Erlass vom 21.02.2002
S 2354 - 1972 - 113

Sen.Fin Bremen - Erlass vom 21.02.2002 (S 2354 - 1972 - 113) - DRsp Nr. 2008/90014

Sen.Fin Bremen, Erlass vom 21.02.2002 - Aktenzeichen S 2354 - 1972 - 113

DRsp Nr. 2008/90014

Steuerliche Behandlung der Aufwendungen für einen privat angeschafften Computer und für Internetnutzung

Nach geänderter Rechtsauffassung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder steht § 12 EStG einer Aufteilung der Aufwendungen für einen privat angeschafften Computer nicht mehr entgegen (s. Kurzinformation Nr. 03/2001Diese Kurzinformation ist handschriftlich mit einem entsprechenden Hinweis zu versehen. vom 12.02.2001). Der auf die berufliche Nutzung entfallende Teil der Aufwendungen für den privat angeschafften Computer einschl. Zubehör kann daher steuerlich berücksichtigt werden, sofern der Umfang der beruflichen Nutzung nachgewiesen oder glaubhaft gemacht ist. Nach einem erneuten Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist an dieser Auffassung festzuhalten.

Die in der Kurzinformation angekündigte typisierende Regelung wird nicht mehr für notwendig erachtet. Es wird daher gebeten, den nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten beruflichen Nutzungsanteil wie bisher anzuerkennen. Dabei kann der Fragebogen ESt 0901 L/2001 verwandt werden, wenn die Angaben des Stpfl. in der Steuererklärung nicht ausreichen, um das Verhältnis der beruflichen zur privaten Nutzung festzustellen.