Sen.Fin Bremen - Erlass vom 25.10.2002
S 2241- 5788 - 110 -

Sen.Fin Bremen - Erlass vom 25.10.2002 (S 2241- 5788 - 110 -) - DRsp Nr. 2008/92544

Sen.Fin Bremen, Erlass vom 25.10.2002 - Aktenzeichen S 2241- 5788 - 110 -

DRsp Nr. 2008/92544

§ 16 EStG Anwachsung von Gesellschaftsrechten

Scheiden aus einer Personengesellschaft alle Gesellschafter bis auf einen aus, so wächst das Gesellschaftsvermögen handelsrechtlich dem verbleibenden Gesellschafter im Wege der Gesamtrechtsnachfolge an (vgl. § 738 BGB, § 142 HGB). Im Gegensatz zum Handelsrecht fehlen ausdrückliche gesetzliche Regelungen für die ertragsteuerliche Behandlung der Anwachsung. Grundsätzlich sind die durch Anwachsungen eintretenden Vermögensmehrungen wie eine Anteilsübertragung zu behandeln, weil die Anwachsung wirtschaftlich gesehen der Anteilsübertragung entspricht (vgl. BFH v. 14.09.19984 - BStBl II 1995, 407). Es stellt sich dabei die Frage, ob die steuerbilanziellen Buchwerte fortgeführt werden können oder ob die Anwachsung die Aufdeckung der stillen Reserven zur Folge hat.

Bei der ertragsteuerlichen Beurteilung der Anwachsung sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden.

Fallgruppe 1: Der austretende Gesellschafter ist am Vermögen einer zweigliedrigen Personengesellschaft kapitalmäßig nicht beteiligt: