Sen.Fin Bremen - Erlass vom 28.03.1996
S 2330

Sen.Fin Bremen - Erlass vom 28.03.1996 (S 2330) - DRsp Nr. 2008/85816

Sen.Fin Bremen, Erlass vom 28.03.1996 - Aktenzeichen S 2330

DRsp Nr. 2008/85816

Werbungskosten-Pauschbetrag für im Außendienst tätige Verwaltungsangehörige; Behandlung nach dem Jahressteuergesetz 1996

Nach dem Erl. v. 28. 7. 1993 S 2337 A konnte von der Außendienstentschädigung bei im Außendienst tätigen Verwaltungsangehörigen ein Betrag von 60 DM monatlich bei ständig oder 2,80 DM täglich bei tageweise im Außendienst Beschäftigten ohne Eintragung auf der Lohnsteuerkarte aus Vereinfachungsgründen steuerfrei belassen werden.

Mit dem Steuerfreibetrag sollten vor allem Verpflegungskosten (Zehrgelder), die bei Dienstreisen und Dienstgängen bis zu 6 Stunden anfallen und in geringem Maße auch Nebenkosten abgegolten werden.