Der Senat hat mit Beschluss vom 14.10.2002 (Az.: 13 V 3420/02) den Antrag der Antragstellerin (AStin) auf Aussetzung der Vollziehung der geänderten Einkommensteuerbescheide 1992 bis 1999 vom 17.12.2001 ohne Sicherheitsleistung abgelehnt.
Mit der dagegen erhobenen Gegenvorstellung beantragt die AStin sinngemäß unter Aufhebung des Beschlusses vom 14.10.2002 die Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuerbescheide 1992 bis 1999 vom 17.12.2001 ohne Sicherheitsleistung.
Auf die Begründung des Antrags (Schriftsätze vom 30.10.2002 und 4.12.2002) wird Bezug genommen, ebenso auf die Stellungnahme des Antragsgegners vom 15.11.2002.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|