I.
Streitig ist, ob Aufwendungen für eine Skiausrüstung als Werbungskosten in Abzug gebracht werden können.
Der Kläger (Kl) ist von Beruf Sportlehrer an der Realschule in A. In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2000 machte er als Arbeitsmittel u.a. folgende Aufwendungen geltend:
DM
Berufskleidung
1.079,93
Skiinstandhaltungsset
158,22
Skizubehör
206,27
Skirucksack
152,91
Handydetektor
14,99
Reinigung Berufskleidung
331,55
AfA Carving-Ski (Anschaffung am 11.11.00 für 1.050,10 DM)
175,02
AfA Skilehreranzug (Anschaffung am 14.1.2000 für 1.648 DM)
549,33
2.668,22
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