OLG Thüringen - Beschluss vom 21.07.2021
2 W 244/21
Normen:
GmbHG § 9c; GmbHG § 57a; HGB § 240 Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
AG Jena, vom 19.03.2021

Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Eintragungsantrags zum HandelsregisterSatzungsänderung einer GmbHÄnderung eines GeschäftsjahresKeine unzulässige Rückwirkung

OLG Thüringen, Beschluss vom 21.07.2021 - Aktenzeichen 2 W 244/21

DRsp Nr. 2022/8624

Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Eintragungsantrags zum Handelsregister Satzungsänderung einer GmbH Änderung eines Geschäftsjahres Keine unzulässige Rückwirkung

1. Auf die sofortige Beschwerde der Beschwerdefüherin zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Jena vom 19.03.2021, Az. HR___ aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, die mit Anmeldung vom 13.08.2020 (UR-Nr. ___ des Notars Dr. S__) zur Eintragung angemeldete Tatsache betreffend die Änderung der Satzung in § 4 (Geschäftsjahr) in das Handelsregister einzutragen.

2. Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Jena vom 19.03.2021, Az. HR___, wird als unzulässig verworfen.

3. Von der Erhebung der Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GmbHG § 9c; GmbHG § 57a; HGB § 240 Abs. 2 S. 2;

Gründe:

I.