1. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der den Beschwerdegegner betreffende Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Cottbus - Rechtspflegerin - vom 30.08.2023, Az.
2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Streithelfer der Beklagten zu tragen.
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