FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 29.11.2012
6 K 1623/06
Normen:
EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2; EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 4; EStG § 15 Abs. 2 S. 1; EStG § 15 Abs. 4; BewG § 51 Abs. 2 S. 1;

Sofortiger Strukurwandel einer landwirtschaftlichen Schweinezucht zu einem Gewerbebetrieb durch Kapazitätserweiterung

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.11.2012 - Aktenzeichen 6 K 1623/06

DRsp Nr. 2013/14043

Sofortiger Strukurwandel einer landwirtschaftlichen Schweinezucht zu einem Gewerbebetrieb durch Kapazitätserweiterung

1. Strukturiert ein Schweinezüchter durch auf Dauer angelegte planmäßige Maßnahmen seinen landwirtschaftlichen Betrieb so um, dass die für einen landwirtschaftlichen Betrieb zulässige Vieheinheitengrenze um mehr als 10 % nachhaltig überschritten wird, führt dies zur sofortigen Entstehung eines Gewerbebetriebs. Dieser beginnt grundsätzlich mit der ersten Vorbereitungshandlung, die auf die nachhaltige Kapazitätserweiterung gerichtet ist (Fall des sofortigen Strukturwandels). 2. Bei tatsächlicher Aufstockung des Tierbestandes sind bloße Pläne für eine künftige Anmietung zusätzlicher Ausgleichsflächen nicht zu berücksichtigen. Entsprechendes muss für die Absicht gelten, die schädlichen Tierbestände einem Dritten für dessen eigenen Betrieb zu überlassen, sofern diese Pläne nicht im engem zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung der überzähligen Tierbestände umgesetzt werden.