FG München vom 11.11.1997
2 K 2376/96
Fundstellen:
EFG 1998, 575

Software-Engineering als Gewerbebetrieb

FG München, vom 11.11.1997 - Aktenzeichen 2 K 2376/96

DRsp Nr. 2001/2992

Software-Engineering als Gewerbebetrieb

Beim Software-Engineering (Entwicklung von Datenmodellen) handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit, da sie weder der Tätigkeit des beratenden Betriebswirts noch der des Ingenieurs ähnlich ist.

Entscheidungsgründe:

I.

Streitig ist, ob der Kläger einen Beruf ausübt, der dem eines beratenden Betriebswirts bzw. Ingenieurs im Sinne des § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) ähnlich ist.

Der Kläger absolvierte vom 30.03.1981 bis zum 18.03.1983 die Ausbildung zum Wirtschaftsinformatiker an der Berufsfachschule für Datenverarbeitung GmbH in X und hat dort unter anderem ein Semester Organisationsprogrammierung belegt. Darüber hinaus hat der Kläger vom 24.09.1984 bis 28.09.1984 am EDV-Intensiv-Seminar DOS-SYSTEM, vom 26.09.1988 bis 28.09.1988 am Intensivseminar DB2-QMF-DXT Einsatzvorbereitung und Funktionen, vom 26.06.1989 bis 30.06.1989 am Seminar DB2 Datenbankdesign mit Computertraining und vom 18.03.1991 bis 20.03.1991 am Seminar DB Betriebsablaufsicherung, Recovery des Control Data Institut teilgenommen. Außerdem hat er an der Ausbildung Verbundverarbeitung und DB2, KursNr. 25K81.42.1, vom 16.10.1990 bis 18.10.1990 der IBM Deutschland teilgenommen.