FG Nürnberg - Urteil vom 20.12.2001
I 143/01
Normen:
SolZG § 2 Nr. 1 ; EStG § 1 Abs. 1 Satz 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Solidaritätszuschlag: Abgabepflicht für Ausländer verfassungsgemäß

FG Nürnberg, Urteil vom 20.12.2001 - Aktenzeichen I 143/01

DRsp Nr. 2002/4662

Solidaritätszuschlag: Abgabepflicht für Ausländer verfassungsgemäß

Die Heranziehung unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Ausländer zum Solidaritätszuschlag verstößt schon deshalb nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung, weil der Solidaritätszuschlag auch der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs des Staates dienen soll und darin ein sachlich rechtfertigenden Grund zu sehen ist, alle unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen in gleicher Weise mit der Zuschlagsteuer zu belasten und nicht nach der jeweiligen Staatsangehörigkeit zu differenzieren.

Normenkette:

SolZG § 2 Nr. 1 ; EStG § 1 Abs. 1 Satz 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob von den Klägern, die keine deutsche Staatsangehörigen sind, ein Solidaritätszuschlag erhoben werden kann.