I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war Komplementär und alleiniger Geschäftsführer der früheren X-KG (im Folgenden: KG).
Seine Ehefrau, die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) war als Kommanditistin an der KG beteiligt.
Der Kläger war außerdem alleiniger Gesellschafter der Y-GmbH (im Folgenden: GmbH). Er hielt die GmbH-Anteile in seinem Sonderbetriebsvermögen bei der KG. Die Klägerin war als Arbeitnehmerin bei der GmbH beschäftigt.
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