LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 25.11.2021
L 3 BA 25/19
Normen:
EStG § 35a Abs. 2; EStG § 35a Abs. 3;
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 01.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 R 254/17

Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als HausmeisterAbgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.11.2021 - Aktenzeichen L 3 BA 25/19

DRsp Nr. 2022/17430

Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Hausmeister Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

Zur Abgrenzung von selbstständiger Arbeit und abhängiger Beschäftigung bei einem zu einem Abhängigkeitsverhältnis gesteigerten Weisungsverhältnis, Schwarzarbeit zu Lasten des Jobcenters und einer Mischtätigkeit mit Entlohnung nach feststehendem monatlichen Betrag einerseits und nach Stunden vergüteter Tätigkeit andererseits.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 1. Juli 2019 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Den Beigeladenen sind Kosten nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 35a Abs. 2; EStG § 35a Abs. 3;

Tatbestand

Der Kläger wendet sich mit seiner Klage gegen die Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung und Umlagen für den Zeitraum von Oktober 2012 bis Dezember 2014 in Höhe von 9.776,46 €.