Die Revision des Klägers zu 1. gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 18. Mai 2020 wird zurückgewiesen.
Der Kläger zu 1. trägt die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der Kosten des Klägers zu 2. und der Beigeladenen.
Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 5000 Euro festgesetzt.
I
Streitig ist die Versicherungspflicht des Klägers zu 2. nach dem Recht der Arbeitsförderung in den einzelnen Diensten als Notarzt im Rettungsdienst in der Zeit ab 7.1.2014.
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