Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 11. April 2019 aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Fulda vom 22. November 2017 zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits in allen Rechtszügen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 5000 Euro festgesetzt.
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