Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 16. Januar 2018 - 3 Sa 787/16 B - aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 23. Juni 2016 -
Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
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