FG Düsseldorf - Beschluss vom 13.12.2002
18 V 2497/02 A (E, AO)
Normen:
FGO § 69 Abs. 2 Satz 2 ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1 ; EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b ;
Fundstellen:
EFG 2003, 557

Spekulationseinkünfte; Wertpapierverkäufe; Verfassungsmäßigkeit; Vollziehungsaussetzung; Interessenabwägung - Keine Aussetzung der Vollziehung trotz Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Spekulationsgewinnen

FG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2002 - Aktenzeichen 18 V 2497/02 A (E, AO)

DRsp Nr. 2003/7784

Spekulationseinkünfte; Wertpapierverkäufe; Verfassungsmäßigkeit; Vollziehungsaussetzung; Interessenabwägung - Keine Aussetzung der Vollziehung trotz Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Spekulationsgewinnen

1. Ein besonderes berechtigtes Interesse des Steuerpflichtigen an der Aussetzung der Vollziehung der steuerlichen Erfassung von Spekulationseinkünften aus Wertpapiergeschäften wegen der insoweit bestehenden ernstlichen verfassungsrechtlichen Zweifel (Vorlagebeschluss des BFH vom 16.07.2002 IX R 62/99, BFH/NV 2002, 1649) setzt zunächst voraus, dass durch die vorläufige Vollziehung der Steuerfestsetzung wesentliche Nachteile drohen. 2. Bei der Interessenabwägung kann zudem nicht außer Betracht bleiben, dass das mit dem Vorlagebeschluss beanstandete strukturelle Vollzugsdefizit mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu einer rückwirkenden Nichtigkeitserklärung der Besteuerungsnorm durch das BVerfG führen wird.

Normenkette:

FGO § 69 Abs. 2 Satz 2 ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1 ; EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b ;

Tatbestand:

I.