FG Niedersachsen - Urteil vom 16.11.1998
III 588/96
Fundstellen:
DB 2000, 450
EFG 2000, 126

Spekulationsfrist bei ausstehender Genehmigung für ein Grundstücksgeschäft

FG Niedersachsen, Urteil vom 16.11.1998 - Aktenzeichen III 588/96

DRsp Nr. 1999/10523

Spekulationsfrist bei ausstehender Genehmigung für ein Grundstücksgeschäft

1. Bei einem Grundstückskaufvertrag entsteht kein einkommensteuerpflichtiger Spekulationsgewinn, wenn die Kaufverträge über das Grundstück zwar innerhalb der Zweijahresfrist des § 23 EStG geschlossen werden, sich beim zeitlich später liegenden Vertrag eine Partei aber durch einen vollmachtlosen Vertreter verteten läßt dessen Willenserklärung erst nach Ablauf der Zweijahresfrist genehmigt wird. 2. In derartigen Fällen tritt die Bindung der Vertragspartner erst mit Erteilung der Genehmigung ein. 3. Die zivilrechtliche Rückwirkung der Genehmigung ist steuerlich nicht zu berücksichtigen.

Tatbestand

Gegenstand des Verfahrens sind der Einkommensteuerbescheid 1994 vom 22. Januar 1996 in der Fassung des Einspruchsbescheids vom 11. November 1996 und des Änderungsbescheids 1994 vom 9. April 1997; diesen haben die Kläger gem. § 68 FGO fristgerecht, wie das Gericht festgestellt hat, zum Gegenstand des Klageverfahrens gemacht.

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Verkauf einer Eigentumswohnung innerhalb der Zweijahresfrist des § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) erfolgt ist und deshalb ein einkommensteuerpflichtiger Spekulationsgewinn entstanden ist.